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Kein Kommentar: Most wanted wg. Kidnapping: Wladimir Wladimirowitsch Putin

Von • Mai 21st, 2023 • Kategorie: GSP-Radio

Kein Kommentar: Most wanted wg. Kidnapping: Wladimir Wladimirowitsch Putin

Jetzt haben sie ihn. Fast. Schon lange sind sie hinter ihm her, aber jetzt geht etwas weiter. Es existiert ein internationaler Haftbefehl! Wladimir Wladimirowitsch Putin steht auf der Fahndungsliste. Ebenso Maria Lwowa-Belowa, Russlands Kinderschutzbeauftragte. Der Vorwurf an den aktuellen Hitler in Moskau lautet: Kidnapping! Das ist kein Witz! Frau Lwowa-Belowa fungiert hier offenbar wesentlich als winkeladvokatisches Vehikel, um darüber an Putin ranzukommen. (…)

Was bedeutet der Haftbefehl? „Käme Putin nach Österreich, würde er verhaftet werden“, so die Ministerin Edtstadler am 11. 4. 2023 in allen Medien. Dann aber bitte konsequent. Wie bei anderen verdächtigen Politikern, nicht nur aus der ÖVP, möchte man schon darauf pochen, dass auch für Putin die Unschuldsvermutung gilt, worauf alle der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten Politiker so viel Wert legen, wenn es um sie selber geht. Und wenn „wir“ schon so tun, als handle es sich um ein Gerichtsverfahren, dann stellt sich schon die Frage, ob denn Putin nach jahrelanger politisch-medialer „Vorverurteilung“ überhaupt mit einem „fairen Verfahren“ rechnen könnte – was der Ministerin bei anderen Gelegenheiten so am Herzen liegt. Genug gescherzt.

Der Kriegsverbrecherprozess – vor dem Sieg bzw. der Niederlage!

(…)

Der „Internationale Strafgerichtshof“ (IStGH) fußt nun auf der originellen Idee, das Siegerrecht der Verabreichung legitimer Gewalt von hinten aufzuzäumen, und den Kriegsverbrecherprozess vor dem Sieg zu veranstalten bzw. wenigstens zu beginnen. Der IStGH setzt damit einen zusätzlichen Schritt, über die geläufigen, alltäglichen moralischen Verurteilungen unbequemer Auslande hinaus, mit denen alle Staaten einander ständig traktieren, eben die rechtsförmliche Anzeige, den Haftbefehl und die Verhandlung. Das Projekt beruht damit übrigens auf einer bemerkenswerten Unterstellung, dass nämlich der Weltfriede von einem permanenten Kriegszustand nicht zu unterscheiden ist, weswegen es eine Kriegsverbrecherverfolgungseinrichtung als nachhaltige Institution braucht. (…)

Die westliche Wertegemeinschaft hat sich im Zuge der Gründung des IstGH einen handfesten Krach geleistet, weil die USA als die Protagonisten einer „Neuen Weltordnung“ nach dem Kalten Krieg – diese neue hat sehr passend durch den Krieg gegen den Irak Anfang der 90er Jahre das Licht der Welt erblickt – weil also die USA entschieden den Standpunkt vertraten, sie und niemand sonst sei nun allein zuständig für alle Fragen von Recht und Gewalt im Rahmen dieser Neuen Weltordnung. Genau besehen besteht diese „Neue Weltordnung“ in nichts anderem als in dieser Zuständigkeit der USA; also in der globalen Aufsicht der USA über die Rechtmäßigkeit der staatlichen Gewaltakte aller anderen, innen wie außen. Ob eine Tötung eine ordentliche Kriegshandlung oder ein Kriegsverbrechen ist; ob ein Waffengang „berechtigten nationalen und supranationalen Interessen“ dient oder eine verbrecherische „Aggression“ darstellt; ob „Angriffe auf die Zivilbevölkerung“ ein Irrtum, ein Kollateralschaden oder „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sind – die Entscheidung darüber fällt in Washington.

Genau diese Unterscheidung des korrekten staatlichen Gewaltgebrauchs im Unterschied zum verbrecherischen würde der Internationale Strafgerichtshof gern selbst treffen. Damit handelt es sich aus amerikanischer Sicht also erstens um eine überflüssige Zusatzveranstaltung, weil doch die globale Recht-Unrecht-Kompetenz klar amerikanisch geregelt ist; und zweitens und schlimmer handelt es sich womöglich um einen potentiellen Anschlag auf diese amerikanische Kompetenz, weil da Hinz und Kunz auf die Idee kommen könnten, dem Gericht die Frage nach „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen“ vorzulegen, und zwar glatt in Bezug auf amerikanische Glanzleistungen. Das geht doch nicht: Dass irgendwelche „Befreiten“ nach der „Befreiung“ hergehen und ihren „Befreiern“ Kriegsverbrechen anhängen. (…)

Der IstGH ist ein vornehmlich europäisches Projekt, man würde auch gern in Sachen weltweiter Gerichtsbarkeit tätig werden, also Aufsicht über die beschränkte Souveränität anderer Staaten ausüben: Die Siegerjustiz, die Unterwerfung staatlicher Machthaber unter ein auswärtiges Strafrecht, soll unabhängig vom Krieg bzw. schon vor der Niederlage zur festen Einrichtung werden. Der Haken dabei: Die vom Gericht anvisierten Objekte müssten glatt ihrer eigenen Verurteilung zustimmen.

Es ist also kein Zufall, dass wikipedia (abgesehen von Putin und Lwowa-Belowa) nur afrikanische Warlords und Potentaten als „Fälle und Beschuldigte“ des IstGH auflistet. Da besteht immerhin die Chance, dass nach einem erfolgreichen Putsch der Nachfolger seinen Vorgänger an das Gericht ausliefert, für ein paar Euro Entwicklungshilfe: „Die Afrikanische Union warf dem IStGH im Jahr 2013 eine einseitige Verfolgung von Verbrechern nach Rassekriterien, ‘eine Art von Rassenhetze’ vor.“ (wikipwdia) Allerdings handelt es sich wirklich nicht um Rassismus – es sind bloß die globalen Machtverhältnisse am Werk. Aber wenn ohnehin klar ist, wer das Subjekt des Völkerrechts ist, und dass von einem antiamerikanischen Missbrauch dieses IStGH keine Rede sein kann, dann lassen sich die USA schon dazu herab, von anderen Staaten die Unterwerfung unter dieses Gericht zu verlangen, die sie für sich selber natürlich entrüstet ablehnen. Amerikanischer Pragmatismus eben – wenn das Ding nützlich ist …

Ein origineller Haftbefehl, oder: Why the fuck ausgerechnet – Kidnapping??

Kinder-Evakuierung aus dem Kriegsgebiet: Ein Kriegsverbrechen!

Deportation und Genozid

Noch eine kleine Anekdote, der ORF berichtet am 21.3.2023

Familienzusammenführung – für Russen? Eltern- und Kinderrechte – für Russen? Heutzutage möglicherweise ein Verbrechen.

https://cba.fro.at/620315

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