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Albert Krölls: Die idealisierte Verfassung

Von • Mai 24th, 2019 • Kategorie: Allgemein

 

Die idealisierte Verfassung

 

Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz erlassen. Von linker Seite wird dessen Sozialisierungsklausel als Hebel gegen kapitalistisches Eigentum betrachtet – nicht zuletzt im Kontext der Wohnungsfrage.

Eine trügerische Hoffnung

 

Von Albert Krölls

 

Pünktlich zum Grundgesetzjubiläum ist nach jahrzehntelangem Dornröschenschlaf eine öffentliche Diskussion um Vergesellschaftung und Enteignung sowie die Reichweite der Sozialpflichtigkeit des Eigentums entbrannt. Grundlage ist der Sozialisierungsartikel des Grundgesetzes. Angestoßen wurde die Debatte von der Berliner Volksinitiative zur Enteignung von Immobilienkonzernen und vom Juso-Vorsitzenden Kevin Kühnert, der sich Gedanken über den Sozialismus machte.

Im Unterschied zu den Jusos, die Anfang der 1970er Jahre die Verstaatlichung des privaten Banken- und Versicherungswesens gefordert hatten, standen die Staatenlenker der führenden kapitalistischen Nationen nicht im entferntesten unter Kommunismusverdacht, als sie im Zuge der Weltfinanzkrise des Jahres 2008 die (Teil)verstaatlichung des Bankenwesens vollzogen. Selbst die radikalsten Anhänger der Unternehmerfreiheit haben die Unterstellung der isländischen Privatbanken unter Staatsregie oder das deutsche Finanzmarktstabilisierungsgesetz nicht als feindliche Eingriffe in die Freiheit der Märkte denunziert, sondern umgekehrt als unumgängliche Maßnahmen zur Rettung des Finanzsystems begrüßt.

Gänzlich anders fiel das Echo auf die programmatische Ankündigung des Juso-Vorsitzenden aus, Industriekonzerne wie etwa BMW kollektivieren und die Verteilung der Profite unter die demokratische Kontrolle des politischen Gemeinwesens stellen zu wollen. Ungeachtet dessen, dass mit Kühnerts »antikapitalistischem« Programm die kapitalistische Produktionsweise, die Funktionsprinzipien der

Marktwirtschaft: Konkurrenz, Gewinn und Lohnarbeit unangetastet bleiben und sich der systemverändernde Gehalt auf die (Um)verteilung der Unternehmergewinne beschränkt, reichte dieser Angriff auf die unternehmerische Dispositionsfreiheit über die Erträge der kapitalistischen Reichtumsproduktion aus, um einen Shitstorm zu entfachen. Nicht von ungefähr werden solche gemeinwirtschaftlichen Vorstellungen beinahe einhellig als traumtänzerischer Rückfall in den »Steinzeitkommunismus« tituliert und Kühnerts Anhängern attestiert, von einer geschichtsvergessenen sozialistischen Obsession gesteuert zu sein. (SZ 10.5.2019)

 

Verstaatlichung im Kapitalismus

[…]

Politisches Notstandsinstrument

[…]

Sozialpflichtigkeit des Eigentums

[…]

Vergesellschaftung von Wohnraum

[…]

Abschied von einer Illusion

 

So beantwortet sich abschließend die Frage nach der Sinnhaftigkeit des politischen Weges, gegenüber der Staatsgewalt, die vom Standpunkt des Wirtschaftswachstums frei entscheidet, wieviel Soziales das Land braucht, auf die Korrektur ihrer Politik im Namen der sozialen Verpflichtung des Eigentums zu insistieren. Es scheint wenig zielführend, sich positiv auf die gnädige Gewährungsmacht einer Staatsgewalt zu beziehen, in deren Kalkül die Versorgung der abhängig Beschäftigten mit den benötigten Lebensgütern lediglich als abhängige Variable und Manövriermasse einer Wirtschaftsweise vorkommt, die sich um die Vermehrung des Geldreichtums in den Händen von Unternehmern, Banken und Grundeigentümern dreht.

Wer sozialen Fortschritt dergestalt definiert, innerhalb der Rahmenbedingungen der Herrschaft des Privateigentums für die Verbesserung der Lebensumstände der abhängig Beschäftigten, die durch diese Wirtschaftsweise systematisch in Frage gestellt werden, so einzutreten, dass er deren soziale Ausgestaltung der Staatsmacht überlässt, für den ist die Aktivierung der Gemeinwohlverpflichtung tatsächlich der angezeigte »realistische« politische Weg. Der ist sein gesamtes politisches Leben damit beschäftigt, unter Berufung auf die soziale Verpflichtung des Eigentums die fromme Vorstellung der Verträglichkeit der Lebensinteressen der Lohnabhängigen mit den Wachstumsbedürfnissen des privaten Eigentums und den Belangen seiner staatlichen Schutzmacht zu propagieren. Obwohl sein Ausgangspunkt vielleicht einmal die Feststellung gewesen ist, dass diese Interessen in einem unaufhebbaren gegensätzlichen Verhältnis zueinander stehen.

Und ist dann nach gut 200 Jahren Kapitalismus dabei angelangt, die von Friedrich Engels bereits 1872 aufgeworfene kapitalistische Wohnungsfrage einer systemimmanenten Lösung zuführen zu wollen. Wer freilich das Anliegen verfolgt, die Unterordnung aller Lebensverhältnisse unter das Regime des kapitalistischen Privatreichtums aufzuheben, wird sich von der illusionären Vorstellung verabschieden müssen, dafür in der staatlichen Inpflichtnahme des Eigentums für die Zwecke des Allgemeinwohls sowie der Vergesellschaftungsklausel des Grundgesetzes »immerhin« über einen ausbaufähigen positiven Ansatzpunkt zu verfügen.

 

Albert Krölls ist Autor des Buchs »Das Grundgesetz – ein Grund zum Feiern? Eine Streitschrift gegen den Verfassungspatriotismus«, VSA-Verlag, Hamburg 2009, 224 Seiten.

 

Aus: junge Welt – Ausgabe vom 23.05.2019 / Seite 12 / Thema „Linke und Grundgesetz“

 

https://www.jungewelt.de/artikel/355359.linke-und-grundgesetz-die-idealisierte-verfassung.html

 

https://www.vsa-verlag.de/index.php?id=6576&tx_ttnews[tt_news]=10169

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