Protokoll des Jour fixe München vom 22.07.2024
Von webmaster • Jul 30th, 2024 • Kategorie: ProtokolleProtokoll des Jour fixe München vom 22.07.2024:
Fortsetzung: Israels Gaza-Krieg – Herausforderung an die Mächte und die Moralisten der imperialistischen Welt (GS 2-24), Punkt 3. und 4.
3. a) Der Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit
3. b) Der Vorwurf des Völkermords
Unter Punkt 3.c) wird die Anwendung der Völkerrechtsfragen auf den Fall Israel behandelt.
Zu unterscheiden ist zwischen der Abhandlung des Gaza-Kriegs als juristische Affäre und dem politischen Interesse Südafrikas an der Klageeinreichung.
Juristisch wird die Affäre behandelt mit Anklage, Verteidigung und der Einreichung von Rechtsschriftsätzen. Dabei gibt es die Besonderheit des Völkermordverbots, dass eine entsprechende Absicht nachgewiesen werden muss.
Zugleich ist es eine politische Affäre: Südafrika tritt an als Vertreter des Globalen Südens und der BRICS-Staaten. Es will mit der Klage vor dem Gerichtshof einen Einspruch gegen die von den USA gehandhabte Weltordnung geltend machen.
Man sieht also: Gänzlich an der Sache vorbei gehen die Kalkulationen derjenigen, die sich moralisch auf den Krieg beziehen und meinen, das Genozid-Verbot sei eine gute Handhabe zur Beendigung des Elends in Gaza.
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Der nächste Jour Fixe findet am 09.09.2024 statt.
Der Gaza-Artikel wird ab 3.c) fertig besprochen. Ein Vorschlag für danach wird ab Anfang September auf der Website des GegenStandpunkt veröffentlicht.
https://de.gegenstandpunkt.com/jfp/jf-protokolle
https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf240722-Israels%20Gaza-Krieg-2.pdf
Protokoll des Jour fixe München vom 09.09.2024:
Fortsetzung: Israels Gaza-Krieg – Herausforderung an die Mächte und die Moralisten der imperialistischen Welt (GS 2-24), Punkt 3.
Eine Nachfrage zum letzten Protokoll
Worüber jetzt gesprochen wird, ist ein Themenwechsel. Im Artikel geht es an der Stelle um die Logik des Vorwurfs der Unverhältnismäßigkeit.
Die besteht darin, dass der israelischen Kriegsführung selbst kein solches (Un-)Verhältnis entnommen sein kann: aber diejenigen, die diesen Vorwurf erheben, tragen ihn an die Sache als Einspruch heran. Es muss also andere Gründe für ihren Einspruch geben, wenn der aus der Sache gar nicht zu ersehen ist.
Wenn fremde Staaten anderen gegenüber im Krieg den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit machen, reklamieren sie ihre Zuständigkeit und den Anspruch, diese auch geltend zu machen.
So hat Deutschland anders gelagerte Gründe und Gesichtspunkte dabei als die USA und wieder andere hat Südafrika.
Der Vorwurf ist immer derselbe, aber die Gründe und Inhalte dafür sind verschiedene. Insofern sind die jeweiligen besonderen Gründe wirklich ein anderes Thema. (…)
Die Erklärung der abstrakten Logik des Vorwurfs ist der Auftakt dazu, sich mit der Sache zu befassen, sie führt ja gerade zu der Frage: Was wollen sie denn dann? Das Nachdenken über die Interessen, die da von den jeweiligen Staaten als „gestört“ beurteilt werden, ist der dann angesagte Themenwechsel. Dazu steht aber auch schon einiges in diesem Artikel und noch viel ausführlicher im kommenden GS.
3. c) Der Vorwurf … des Völkermords, juristisch
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Beim nächsten Jour Fixe am 23.09.2024 ist das Thema: Kritik an Israel und Proteste gegen den Gaza-Krieg.
Dazu sind zu lesen:
a) GegenStandpunkt 2-24, „Israels Gaza-Krieg“, insbesondere der Punkt 4.
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/humanitaere-moralische-begleitung-gaza-krieges
b) GegenStandpunkt 3-24, „Korrespondenz zum Gaza-Krieg“, vorabveröffentlicht auf der
Website des Verlags unter:
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/korrespondenz-zum-gaza-krieg
https://de.gegenstandpunkt.com/jfp/jf-protokolle
https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf240909-Israels%20Gaza-Krieg-3.pdf