Protokoll zum Jour Fixe München vom 18.07.2022
Von webmaster • Jul 25th, 2022 • Kategorie: ProtokolleProtokoll zum Jour Fixe München vom 18.07.2022 – Die drei Gründe des Ukraine-Kriegs (GS 2-22)
1. Russland – Fortsetzung
Russland führt in der Ukraine und gegen sie einen „halben Stellvertreterkrieg“ (S. 44 o.), denn es wehrt sich damit gegen den Westen, der ihm immer heftiger die Abschreckungsmacht bestreitet, mit der es seinen Status als Weltmacht verteidigt. Den Respekt dafür dem Westen abzuringen, das hat die russische Regierung mit dem Krieg in der Ukraine nicht in der Hand. Nicht nur, weil der Ausgang des Kriegs offen ist, sondern weil die westliche Nichtanerkennung Russlands als Weltmacht einen ganz anderen Grund hat. Der liegt in der als „ziviles imperialistisches Herrschaftsverhältnis“ (S. 46 o.) eingerichteten Weltordnung. In der ist die ganze Staatenwelt darauf verpflichtet, ihre ökonomische Basis in der weltweiten kapitalistischen Konkurrenz zu suchen; in der dreht sich die Vermehrung allen kapitalistischen Reichtums darum, dass Dollar und Dollar-Kredit benutzt werden. Mit dieser alternativlosen Abhängigkeit von den USA haben die USA ein Weltwirtschaftssystem aufgebaut und sich die zivile imperialistische (Erpressungs-)Macht verschafft, mit der sie in letzter Instanz die Teilnahme aller Staaten am Weltmarkt abhängig von amerikanischer Lizenz machen können. (….)
2. Der Westen
Es ist nicht zu übersehen, dass der Westen, – auch wenn er eine direkte Kriegsbeteiligung (bisher) ausschließt –, die militärische Auseinandersetzung in der Ukraine als seinen Krieg betrachtet, in dem er eine entscheidende Rolle spielen will, weshalb er die militärische Auseinandersetzung auf anderer Ebene mit einem Wirtschaftskrieg begleitet. Was ist der Grund dafür? Wie ist es zu verstehen, wenn sich der Westen dabei auf die Verteidigung der europäischen Friedensordnung beruft? (…)
https://de.gegenstandpunkt.com/jfp/jf-protokolle
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/drei-gruende-ukraine-kriegs
Protokoll des Jour fixe München vom 01.08.2022 – Die drei Gründe des Ukrainekrieges (GS 2-22)
2. Der Westen – Fortsetzung
Letztes Mal ging es darum, dass der Westen den Krieg in der Ukraine zu seiner Sache macht. Nicht selbst als Kriegspartei, sondern als Ausstatter, Finanzier und Regisseur der ukrainischen Seite und ganz direkt durch einen Wirtschaftskrieg, dessen Ziel die grundlegende Schädigung Russlands ist.
Die Kriegsgründe des Westens liegen nicht darin, der Ukraine Hilfe zu ihrer Verteidigung gegen einen übermächtigen Feind zu leisten; es geht um grundlegendere und weiterreichende Angelegenheiten. Der Streit um die Einflussnahme in der Ukraine wird auf eine prinzipielle Ebene gehoben. Russland soll nicht mehr nur zurückgedrängt werden, es wird mitgeteilt, dass man mit Russland nicht mehr verhandeln, nicht einmal mehr wirtschaftliche Beziehungen haben will. Russland muss als Macht bekämpft werden, die sich dem widersetzt, was der Westen als sein unbedingtes Recht formuliert, insbesondere allein zuständig zu sein für die Beziehungen der Europäischen Staaten – aber auch weltweit der Staaten untereinander – und zu bestimmen, was als deren legitime Ansprüche zu gelten hat. Jetzt gilt es, Russland aus der Welt der anerkannten Staaten auszuschließen. (…)
3. Die Ukraine
Die Ukraine führt also nicht einfach nur im Auftrag des Westens Krieg gegen Russland oder weil Russland sie angegriffen hat, sondern hat einen eigenen Kriegsgrund. Der besteht darin, einen souveränen Staat mit einer antirussischen Räson zu etablieren, hinter der sich im Innern alle sammeln bzw. dafür eingespannt werden. Für dieses Staatswesen, das sich hauptsächlich über seine antirussische Ausrichtung definiert und eine Perspektive in der Zugehörigkeit zur EU und Nato sieht, ist es kein Widerspruch, die benötigten Mittel genau
von der Seite zu beziehen, zu der es sich bekennt und der es sich zuordnet. Insofern ist nicht das eine Mittel für das andere. Das fällt im Kriegführen zusammen, dass sich die ukrainische Regierung unter Selenskyj als einige Kriegspartei aufstellt, so definiert sie diesen Staat in seiner Identität, nämlich darin, seine Souveränität gegen Russland durchzusetzen, zu erkämpfen, und macht das zum verbindlichen Programm für die Ukraine.
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Der nächste Termin findet statt am 15. August 2022, Thema ist außer Nachfragen und Nachträgen zu heute der Artikel „Wirtschaftskrieg“ im GS 2-22.
https://de.gegenstandpunkt.com/jfp/jf-protokolle
https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf220801-Kriegsgr%C3%BCnde%203-Westen%20Ukraine.pdf
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Themen am Montag, 15.08.2022:
1. Offen gebliebene Fragen zum Artikel ‚Die drei Gründe des Ukraine-Kriegs‘ (GSP 2-22), insbesondere zum Kapitel ‚3. Die Ukraine‘.
2. Diskussion des Artikels ‚Wirtschaftskrieg – die zweite Front, die die USA und ihre Verbündeten zur Zerstörung Russlands aufmachen‘ (GSP 2-22)
https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/wirtschaftskrieg
Zugangsdaten zum Jour Fixe München als Zoom-Webkonferenz am Montag, 15.08.2022:
Meeting-ID: wird noch bekannt gegeben
Meeting-Kenncode: wird noch bekannt gegeben
Beitritt zur Webkonferenz: ab 19.00 h
Beginn der Diskussion: 19.15 h
https://de.gegenstandpunkt.com/jour-fixe/jour-fixe-muenchen
Jour fix vom 15.08.22 – Wirtschaftskrieg (GS 2-22)
a) Nachfrage zum letzten Termin zum Artikel „Die drei Gründe des Ukraine-Krieges“:
„Auf S. 57, letzter Absatz (GS 2-22) heißt es :“Die Selenskyj-Regierung baut auf das Interesse des Westens an ihrem Land“. Da wird Selenskyj`s Festlegung der Staatsräson auf eine westliche Ausrichtung als instrumentelles Verhältnis ausgedrückt, als sei die westliche Ausrichtung nicht wirklich sein Zweck, sondern ein Mittel zur Erlangung einer unangefochtenen Herrschaft über sein Volk. Das stellt die Sache auf den Kopf.“
Die beiden Seiten widersprechen sich nicht. Selenskyj präsentiert den Krieg dem Westen als „in dessen Interesse“, weswegen er jedwede Unterstützung verdiene und beansprucht, und nach innen legt er das Land auf die von ihm vertretene Staatsräson fest. Dazu gehört, dass er überhaupt erst ein durchgreifendes Gewaltmonopol mit allem, was dazugehört, etabliert und durchsetzt, dass alle abweichenden Meinungen, die in anderen Parteien oder Volksteilen unterwegs sind, aus- oder gleichgeschaltet werden. (…)
b). Wirtschaftskrieg
Worin unterscheidet sich der aktuelle Wirtschaftskrieg gegen Russland von den früheren Sanktionspaketen, die bereits seit 2014 gegen Russland verhängt wurden und darauf abzielten, bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten dieses Landes zu stören oder zu verhindern? (…). (Forts.)
https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf220815-Wirtschaftskrieg.pdf
https://de.gegenstandpunkt.com/jfp/jf-protokolle
https://de.gegenstandpunkt.com/publikationen/zeitschrift/gegenstandpunkt-2-22
Protokoll des Jour fixe vom 15.08.2022:
Wirtschaftskrieg (GS 2-22)
Nachfrage zum letzten Termin zum Artikel „Die drei Gründe des Ukraine-Krieges“:
„Auf S. 57, letzter Absatz (GS 2-22) heißt es :“Die Selenskyj-Regierung baut auf das Interesse des Westens an ihrem Land“. Da wird Selenskyj`s Festlegung der Staatsräson auf eine westliche Ausrichtung als instrumentelles Verhältnis ausgedrückt, als sei die westliche Ausrichtung nicht wirklich sein Zweck, sondern ein Mittel zur Erlangung einer unangefochtenen Herrschaft über sein Volk. Das stellt die Sache auf den Kopf.“ (…)
Wirtschaftskrieg
„Natürlich ist es ein Widerspruch, Russland von dem Weltmarkt, an dem sich gerade alle Nationen beteiligen sollen, auszuschließen. Der Ausschluss Russlands geht so weit, dass sogar das Kernelement dieser Wirtschaftsordnung, der Schutz des Eigentums, ausgehebelt wird. Die Devisenreserven Russlands werden nicht nur im Rahmen des Sanktionsregimes eingefroren, sondern sollen sogar einer anderen Verwendung zugeführt werden, wie z.B. der Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine. Damit gehen die Mächte, die den Kampf gegen Russland vorwärts treiben, so weit, dass sie das Heiligste dieser Weltordnung, nämlich den Schutz des Eigentums, relativieren und – zunächst im Verhältnis zu Russland – aufkündigen. Sie sind es, die dieses Grundprinzip der Weltordnung zur Disposition stellen, weil es ihnen um die Eliminierung Russlands geht.
— Tatsächlich stellen sie damit viel mehr in Frage: Die Freiheit des Handelns, die Vertragsfreiheit usw. wird eingeschränkt.
Wenn das Eigentum selbst in Frage gestellt wird, ist das schon die Infragestellung der absoluten Grundlage des Kapitalismus. Das mit „viel mehr“ benannte, dass ein Staat z.B. nicht mehr mit jedem, mit dem er will, ein Geschäft abschließen kann oder dass er mit seinem Geld nicht mehr überall einkaufen kann, wo er will, sind die Formen, in denen das Eigentum sich betätigt. All das wird mit der Infragestellung des Grundprinzips eingeschränkt und in Frage gestellt.
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Der nächste Termin findet am 5 September 2022 statt. Thema ist die deutsche Kriegsmoral anhand der Artikel dazu im GS 2-22.
Anträge und Vorschläge zur Diskussion dieses Themas sind erwünscht und können im Vorfeld an den Verlag – gegenstandpunkt@t-online.de – geschickt werden.
https://de.gegenstandpunkt.com/jfp/jf-protokolle
https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf220815-Wirtschaftskrieg.pdf