Kein Kommentar: Ehrenmord und Rassismus in der Rechtsprechung
Von webmaster • Juni 1st, 2026 • Kategorie: GSP-RadioKein Kommentar: Ehrenmord und Rassismus in der Rechtsprechung
Bevor der bislang letzte „Femizid“, Frauenmord, die Beziehungstat gänzlich aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwindet, weil der Täter mit der Unschuldsvermutung ein hervorragend integrierter Inländer ist, die Tat also für Hass und Hetze gegen „kulturfremde“ Motive wenig hergibt, noch eine kleine Zusammenstellung der Ereignisse.
Einstieg ist eine auf den ersten Blick etwas fachspezifische Diskussion zum Thema:
Ehrenmord und Rassismus in der Rechtsprechung
Eine kleine Vorlesung über juristische Feinheiten
Wie ist das im richtigen Leben? Genau so
Juristisches Neuland? Der hiesige kulturell bedingte Ehrenmord!
Schriftlicher Zusatz zum Podcast
Da hab’ ich mir was eingehandelt; unterstellt ist nämlich, dass die werte Hörer- oder Leserschaft einigermaßen mitdenkt, und die Ausführungen von allfälligen eigenen Bedürfnissen unterscheiden kann; und meine Bemerkungen gar nicht erst als Antworten darauf missversteht.
Also: Ob die diversen Täter mit der Unschuldsvermutung für Mord oder Totschlag verurteilt werden, ist für die Hauptperson egal, die Frau ist tot.
Mir persönlich ist das auch scheißegal, wenn ich das so sagen darf. Damit darf sich das Gericht herumschlagen; die diesbezüglichen Tendenzen in der (deutschen) Judikatur waren Thema.
Die abschreckende – „generalpräventive“ – Wirkung einer Verurteilung ist ohnehin nicht gegeben; keine Verurteilung für den vorigen verhindert den nächsten Frauenmord. Das gilt für das Strafrecht generell, es verhindert keine Verbrechen, sondern sanktioniert sie – im negativen Sinn – im Nachhinein. Schutz geht ganz anders, auch das ist allgemein bekannt. Etwa als Zeugenschutzprogramm durch eine neue Identität, oder, wenn es hochgestellte Personen betrifft, über Personenschutz durch Leibwächter, mit Videoüberwachung und gepanzerten Fahrzeugen usw.
Im obigen Beitrag geht es hingegen um die Duftmarken, die da von den Interessenten so beflissen und zielstrebig in der öffentlichen Moral und speziell in der Sexualmoral platziert werden. Um die Verschiebung der Kriterien für Anstand und Sitte in der hiesigen Leitkultur, um die Ausschlachtung einer „gekränkten“ – inländischen – Eitelkeit als Freibrief für den „Ehrenmord“ bzw. zumindest als Anspruch auf moralisches Verständnis für eine weibliche „Schandtat“.
