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Anmerkungen zur Kündigung des Atomabkommens mit Iran durch D. Trump

Von • Mai 30th, 2018 • Kategorie: Allgemein

Vorab aus GS 2-18:

Anmerkungen zur Kündigung des Atomabkommens mit Iran durch D. Trump

 

Der JCPOA – Joint Comprehensive Plan of Action –, vereinbart zwischen den fünf ständigen UNO-Sicherheitsratsmitgliedern, Deutschland, der EU und Iran, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die den atom-industriellen Komplex Irans auf einem Niveau halten bzw. darauf zurückstutzen sollen, auf dem Iran seine zivilen Kapazitäten garantiert nicht militärisch ausnutzen kann. Das betrifft im Kern

– einerseits die technologischen Fähigkeiten: Anzahl und technologisches Niveau der UF6-Zentrifugen sind laut JCPOA beschränkt; alle darüber hinausgehenden Kapazitäten muss Iran zerstören, rückbauen, einmotten …; gleiches gilt für die Wiederaufbereitungskapazitäten, Schwerwassertechnologie usw.;

– zum andern den Zugriff auf und die Verfügung über die stofflichen Grundlagen (spaltbares Material unterschiedlicher Reinheitsgrade, das notwendige Vorprodukt Uranerz, schweres Wasser): Iran muss vorgeschriebene Mengen von Brennmaterial ins Ausland abführen, die Menge von schwerem Wasser, die Iran haben darf, wird ebenfalls beschränkt.

Um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen, verpflichtet das Abkommen Iran, seine Atomanlagen, alle damit im Zusammenhang stehenden oder auch nur vermutlich für sein Atomprogramm benutzten Anlagen kontrollieren zu lassen, was insbesondere auch einschließt, internationalen Inspektoren Zugang zu militärischen Objekten zu gewähren, wenn sie der Meinung sind, dort könne sich Relevantes im Zusammenhang mit iranischen Nuklearprogrammen abspielen.

Im Gegenzug werden die gegen Iran praktizierten Sanktionen aufgehoben, deren Rechtsgrund das von den Mächten der Gegenseite missbilligte, weil als Atomwaffenprogramm definierte Nuklearprogramm Irans war. Dazu gehört die Regelung, dass im Falle einer – auch nur durch einen einzigen Staat der Gegenseite – als relevant eingestuften Verzögerung oder Verletzung der Bestimmungen egal in welcher Etappe und sachlichen Abteilung der Umsetzung des „Plans“ die Sanktionen sofort und voll umfänglich wieder in Kraft treten („snap back mechanism“). Alle anderen Sanktionen gegen Iran, insbesondere seitens der USA, zu einem geringeren Teil auch seitens der EU, die mit Verweis auf das iranische Raketenprogramm, Terrorunterstützung usw. beschlossen worden sind, bleiben von dem Atomdeal ausdrücklich unberührt, also weiter in Kraft.

 

Politischer Gehalt und imperialistischer Zweck des Atomdeals

Trumps Kritik am Atomdeal und ihr objektiver Gehalt

Die neue Lage nach Ankündigung der Kündigung …

… und nach deren Vollzug

 

Viel Ehre für die Mullahs: Am Ärgernis nicht ihres Atomprogramms, sondern ihres berechnenden Verzichts darauf treibt die neue US-Präsidentschaft die Kündigung der alten, im verklärenden Rückblick „regelbasiert“ genannten Art von US-Imperialismus und ihre Ersetzung durch das Recht der universellen bilateralen Überlegenheit Amerikas ein gutes Stück voran; sie zerstört den imperialistischen Widerspruch namens „der Westen“ und degradiert Europa auf einen Rang zwischen Irrelevanz und Störung.

 

https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/kuendigung-atomabkommens-iran

 

2 Responses »

  1. Die Diplomatie – das Handwerkszeug der Konkurrenz zwischen Staaten

    Staaten besitzen das Gewaltmonopol über ihr Territorium und die darauf lebenden Subjekte. Beschränkt werden sie durch das Gewaltmonopol aller anderen Staaten. Der Gegensatz wird produktiv gemacht, in dem man versucht, die Ressourcen der anderen für sich nutzbar zu machen. Dies geht nicht ohne Anerkennung der anderen Souveränität. In den Formen der Diplomatie wird den Konkurrenten der Respekt gezollt, der nötig ist, um den gegensätzlichen anderen Willen für sich zu funktionalisieren…

    Gliederung des Artikels im GSP 3/96:

    I. Der Ausgangspunkt der Diplomatie: Der unhaltbare Zustand eines territorialisierten Gewaltmonopols

    1. Die Rechtlosigkeit zwischen höchsten Gewalten
    2. Die produktive Nutzbarmachung fremder Souveränität: „Den Grenzen das Trennende nehmen!“

    II. Vom Respekt, den sich staatliche Konkurrenten schulden, und von den Formen, in denen sie sich ihn zollen: Der Auftakt des diplomatischen Verkehrswesens und seine Fortentwicklung
    1. Der Vertrag der Anerkennung
    2. Die Verträge zwischen Staaten
    a) Der zwischenstaatliche Vertrag als solcher: Wie Unverträgliches vereinbar zu machen geht.
    b) „Pacta sunt servanda. Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.“[13]
    c) Die diplomatische Pflegebedürftigkeit gegensätzlicher Vertragsverhältnisse
    3. Die Verlaufsformen der genehmigten „Einmischung in innere Angelegenheiten“
    a) Das Ringen um neue Verträge
    b) Vom Recht auf Einmischung zur Diplomatie der Erpressung
    c) Die diplomatischen Hebel zur Änderung des Kräfteverhältnisses
    4. „Der Stand der Beziehungen“

    III. Die internationale Streitkultur und ihre Kontinuität. Eine Kette von Konflikten, die zuerst angezettelt und dann vorläufig beigelegt werden…
    Die Vermeidung von Störfällen
    Die Erzeugung von Störfällen,
    Die UNO, das Völkerrecht, die Völkergemeinschaft…
    Die Leistungen der Diplomatie

    aus: GegenStandpunkt 3-96

    https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/diplomatie

  2. Noch einmal zur „Außenpolitik der EU“ …

    Gerade vor der Europawahl wird allseits das Friedensprojekt Europa beschworen, während gleichzeitig die Kriegsvorbereitung gegen Iran auf Hochtouren läuft. Womit hat es politische Bildung hier zu tun? Ist der Fall zu explosiv, zu komplex für den Unterricht? Soll man erst einmal abwarten? Oder unverdrossen die europäischen Friedensideale hochhalten und Vertrauen in die hiesigen Macher und Macherinnen stiften?

    Dazu einige Anmerkungen von Suitbert Cechura.

    https://www.magazin-auswege.de/data/2019/05/Cechura_Trump_droht_Iran_mit_Vernichtung.pdf

    Vgl. dazu auch etwas ältere Darstellungen des Gegenstandpunktes:

    Anmerkungen zur Kündigung des Atomabkommens mit Iran durch D. Trump (GS 2-18)

    https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/kuendigung-atomabkommens-iran

    https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf180604-kuendigungatomabkommeniran.pdf