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Kritik an Ideologien, Aufklärung über populäre Irrtümer, Kommentare zum Zeitgeschehen

[online] 20.06.2013 | München | Das Menschenrecht

Von • Jun 20th, 2013 • Kategorie: Veranstaltungen

Zeit: Donnerstag | 20. 06. 2013 | 19:30 Uhr
Ort: LMU-Hauptgebäude (Hörsaal A 214 / 2. Obergeschoss) | Geschwister-Scholl-Platz 1 | München
Veranstalter: GegenArgumente München

Thema: Das Menschenrecht – Rechtfertigung bürgerlicher Herrschaft mit der „Natur“ der Beherrschten

Es heißt, jeder Mensch habe, auch wenn er vielleicht im Einzelfall sonst nicht viel mehr hat, auf jeden Fall ein paar Rechte: Menschenrechte.

Nach allgemeiner Auffassung ist deren wichtigste Eigenschaft, dass sie auch und gerade für den Staat bindend seien, der ja ansonsten die Instanz ist, die bestimmt, welche Rechte und Pflichten wem zukommen. In den Menschenrechten soll also nicht weniger als eine Dienstvorschrift für die Ausübung hoheitlicher Gewalt vorliegen. Nach ebenso allgemeiner Auffassung ist das eine hervorragende Sache, weil der Mensch sonst schutzlos der Allmacht staatlicher Gewalt ausgeliefert sei. Mit dem Menschenrecht aber seien Staaten bzw. deren Amtsträger bei der Ausübung der ihnen übertragenen Amtsgewalt auf bestimmte Verfahren und Grenzen verpflichtet.

So groß ist die allgemeine Freude über die Selbstverpflichtung moderner demokratischer Staaten auf die Einhaltung dieser menschlichen Naturrechte, dass sie sich durch die paar Fragwürdigkeiten nicht trüben lässt, die in dieser humanistischen Idee natürlicher Gattungsrechte immerhin auch enthalten sind:

– Die Natur soll den Menschen mit einer handvoll Schutzrechten vor staatlicher Willkür ausgestattet haben: Woher weiß die Natur, dass der Mensch einem Staat unterworfen ist? Und wie kommt sie darauf, dass der von sich aus die Leute zu unterjochen trachtet, wenn ihm keine Schranken gesetzt sind?

– Eine vollständige Verschonung vor staatlicher Gewalt versprechen auch die Menschenrechte nicht. Aber welches Maß an Schonung vor staatlicher Gewalt soll denn der Natur des Menschen entsprechen?

– Ein moderner Staat lobt sich dafür, dass er das Menschenrecht einhält. Nur: Wenn schon der Staat ohne menschenrechtliche Fesselung ein einziger unmenschlicher Willkürapparat sein soll ­- spricht das dann wirklich für ihn?

– Und wenn der Staat für die Menschen nur dadurch überhaupt erträglich sein soll, dass das Menschen-recht ihm so manches verbietet – sollte das nicht ein paar Zweifel an dem aufkommen lassen, was er sich im übrigen so alles erlaubt?

Vielleicht ist ja die große aufklärerische Idee eines menschlichen Naturrechts, das staatliche Gewalten bindet, tatsächlich nicht mehr als eben dies: theore-tisch eine einzige Paradoxie und praktisch zu nichts anderem nütze als zur Verherrlichung genau der Ge-walt, die neuzeitliche Staaten für die Durchsetzung ihrer Zwecke für angebracht halten.

 

Update:

Die Aufzeichnung der Veranstaltung steht bei ArguDiss zum Download bereit.

http://www.argudiss.de/node/206

Teil 1: Einleitung
Teil 2: Das Recht: Staatlich erlassene Lizenz aller Interessen scheidet in ‚erlaubt‘ und ‚verboten‘
Teil 3: Das Menschenrecht: Ein widersprüchliches Konstrukt begründet einen Freibrief für die staatliche Herrschaft über die Bürger

– Der Bedarf an staatlicher Legitimation gründet auf dem Gegensatz der Obrigkeit zu den Untertanen

Teil 4: Die Konstruktion des Menschen als Legitimationsinstanz staatlicher Herrschaft

– Der Wille ohne Inhalt genießt Respekt: Abstraktion von allen Interessen
– Exkurs zur Folter
– Diskussion: Strafrecht

Teil 5: Der freie Wille unter dem Regime des Eigentums
Teil 6: Diskussion: Ist der Mensch ein gewalttätiger Chaot, der deshalb eine Herrschaft braucht?
Teil 7: Das (Eigen-)Lob der menschenrechtlich selbstbeschränkten Herrschaft operiert mit einem Vergleich: sie könnte auch anders

– Das Einfordern des Menschenrechts ist kein Mittel des Interesses

 

Zur vertiefenden Lektüre nachdrücklich empfohlen ist der Grundsatzartikel aus dem GS 2-13:

 

Das Menschenrecht

Keine Woche vergeht, ohne dass irgendwo Menschenrechtsverletzung anklagt werden. Gegenstand der Anklagen sind Gemeinheiten, die eine Herrschaft sich gegen ihre Untertanen herausnimmt. Ins Feld geführt werden aber nicht geschädigte Interessen, sondern ein verletztes allerhöchstes Recht, das Herrschaft verpflichte, damit aber auch rechtfertige – oder bei Missachtung delegitimiere. Angeklagt werden in der Regel Politiker anderswo, auswärtige Regierungen und „selbsternannte“ Machthaber. Ankläger Journalisten und Sprecher von Vereinen, die sich der Verbesserung der Sitten in der Staatenwelt verschrieben haben, aber auch Politiker, die für sich den Respekt vor der rechtlichen Menschennatur und damit das Recht, über andere Souveräne zu urteilen, reklamieren; in der Regel sind sie im Freien Westen zu Hause. Die Strafgewalt der demokratischen Weltöffentlichkeit ist mehr ideeller Natur: Rufschädigung. Wenn aber machtvolle Staatsgewalten als Ankläger auftreten, erklären sie sich nicht selten gleich selber zum Richter und zum Exekutor ihrer Urteile wegen verletzter Menschenrechte anderswo. In deren Namen üben sie daheim die Gewalt über ihr Volk aus, die sie für geboten halten; in deren Namen kritisieren sie die Herrschaft anderer Staaten über deren Volk, erklären ihm ihre Feindschaft und führen Krieg. Bleibt zu klären, worin diese Idee eines dem Menschen zukommenden staatsverpflichtenden Rechts besteht und was sie für wen leistet – nach innen und nach außen.

 

I. Legitimation staatlicher Gewalt durch das Menschenrecht

1. Gehalt und Leistung der Menschenrechtsidee

2. Ursprung und Heimat des menschenrechtlichen Gattungswesens ist der bürgerliche Staat

3. Der Katalog der Menschenrechte idealisiert die bürgerliche Herrschaftsraison und ihre Methoden

– P.S. zu den sozialen Menschenrechten

 

II. Die Delegitimation staatlicher Gewalt im Namen des Menschenrechts

1. Legitimation und Mittel imperialistischer Gewalt – durch Delegitimation der Gegner

a. Offizielle Anklagen in Sachen Menschenrecht sind Richtersprüche über die (Il-)Legitimität anderer Herrschaften

b. Die Glaubwürdigkeit menschenrechtlicher Moral fällt zusammen mit der Wucht imperialistischer Gewalt, die das Menschenrecht als ihren Berufungstitel nutzt

c. Zum praktischen Mittel wird das Menschenrecht im Umgang imperialistischer Mächte mit den Völkern – denen ihrer Gegner und dem eigenen

2. Die Konstruktion öffentlicher Feindbilder

a. Mit ihren Feindbildern macht sich die Öffentlichkeit darum verdient, moralische Abstraktionen zu konstruieren und zu veranschaulichen

b. Die Öffentlichkeit problematisiert Glaubwürdigkeit und Grenzen der imperialistischen Moral ihrer Nation

3. Leitfaden falscher Kritik

http://www.gegenstandpunkt.com/gs/13/2/inh132.htm

 

 

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One Response »

  1. Literaturtipp zum Einwand eines Zuhörers:

    Thomas Hobbes
    Staat rettet Menschheit vor Menschheit

    1. Wie man sich die staatliche Gewalt erst einmal wegdenkt …

    2. … um dann heilfroh zu sein, dass es sie gibt, die Gewalt des Staates

    http://www.arguschul.net/Politik_Gesellschaft/Hobbes.html