contradictio.de

Kritik an Ideologien, Aufklärung über populäre Irrtümer, Kommentare zum Zeitgeschehen

28.06.12 | Bern | Vollgeldreform – voll daneben!

Von • Jun 17th, 2012 • Kategorie: Veranstaltungen
28. Juni 2012
19:30

Zeit: Donnerstag | 28.06.2012 | 19:30 Uhr
Ort: Gewerkschaftshaus | Monbijoustrasse 61 | Bern
Veranstalter: Unia Jugend Bern

Thema: Vollgeldreform – voll daneben!

Die Finanzkrise beflügelt Geldreformer. Die Schweizer Initianten einer sogenannten „Vollgeldreform“ kritisieren, dass die Banken massenhaft auf eigene Rechnung Buchgeld schaffen und wollen es durch ein staatlich hergestelltes, kontrolliertes und garantiertes Buchgeld ersetzen – wie immer das gehen soll. Ihnen ist aufgefallen, dass das Geld zum grossen – und immer weiter steigenden – Anteil von den Banken geschöpft wird. Die SNB berichtet davon, dass an die 90% dessen, was sie als Geldmengen M1 bis M3 zusammenzählt, nicht aus ihrem eigenen Geld – Münzen, Banknoten, Konten der Banken bei der SNB – besteht, sondern aus Buchgeld, aus Zahlungsversprechen der Banken, die Geldfunktionen erledigen: Für Depositen der Kunden schreiben die Banken ihnen den entsprechenden Betrag auf ihrem Konto gut, verwandeln so das Geld, über das die Gesellschaft verfügt, in ein Zahlungsversprechen, eine Schuld, die sie ihren Kunden gegenüber eingehen. Diese Zahlungsversprechen funktionieren als Geld, indem sie als Zahlungsmittel im Überweisungsgeschäft innerhalb und zwischen den Banken zirkulieren, mit dem heutzutage die meisten Zahlungen abgewickelt werden. Umgekehrt räumt die Bank, wenn sie Kredite vergibt, ihren Schuldnern ebenso ein Konto ein, von dem diese ihre Zahlungsverpflichtungen erledigen können. Die Schulden, die der Kreditnehmer macht, organisiert die Bank mit Schulden, die sie ihm gegenüber eingeht: Das Versprechen, bei Bedarf jederzeit bis zur bewilligten Summe zu zahlen. Dafür, dass die Banken allseitig die Verwendung von barem Geld durch ihre Zahlungsversprechen ersetzen kann, sorgt letztlich der Rückgriff auf die Zahlungsmittel der Nationalbank, die ihnen ihren – staatlich garantierten – Kredit und nach Bedarf Bargeld zur Verfügung stellt.

Dieses in Fachkreisen „fraktionales Reservesystem“ genannte Gesamtkunstwerk der „Geldversorgung“ halten die Kritiker für eine der Wurzeln der Wirtschaftskrisen: „Es erzeugt überschiessenden Kredit und fördert damit Spekulationsblasen ebenso wie Inflation und die masslose Überschuldung vieler Beteiligter.“ (www.vollgeld.ch)

Dass die Banken auf der Grundlage der Zentralisation des Geldes der Gesellschaft die Geschäftswelt mit Krediten versorgen, wollen sie (anders als der radikalere Geldreformer Gesell z.B.) ihnen nicht verbieten. Das Mittel dafür – eben den Ersatz von Bargeld durch Buchgeld, von barer Zahlung durch ihre Zahlungsversprechen – wollen sie ihnen allerdings nehmen. Dabei leitet sie das Ideal einer haargenau passenden Geldmenge, die haargenau dem Bedarf der Gesellschaft nach Geld entsprechend ausgerechnet ist, so dass Kreditkrisen, scheiternde Spekulationen, Inflation und Überschuldung vermieden werden. Dass die Banken auf der Basis des allseitigen Ersatzes von Geld durch Buchgeld den Kredit ausweiten können, dass seine Vergabe nur ihren eigenen Geschäftsberechnungen folgt, halten sie schon für den Grund dafür, dass der Kredit „überschiesst“:

Zu viel Kredit sehen sie als Grund für sein Scheitern, ihr Ideal lautet auf einen immer passendes Verhältnis von umlaufendem Geld und Wirtschaft, das das Scheitern von Geschäften, Geldentwertung und Überschuldung von vorneherein verhindern soll.

Diese Harmonie der kapitalistischen Geldwirtschaft herzustellen, ist ihrer Auffassung nach Aufgabe des Staats (bzw. einer neuen unabhängigen Institution namens Monetative), der unparteiisch und nur dem Sachnotwendigen verpflichtet die jeweils benötigte Menge Geldes herstellen, in Verkehr bringen und den dabei entstehenden Gewinn für sich behalten soll, statt dass die privaten Banken sich weiterhin an den auf ihren „zusätzlichen“ Kredit zu zahlenden Zinsen bereichern dürfen.

Ihre Sache sehen die Reformer durch die Schweizer Verfassung ins Recht gesetzt, wo steht „Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.“ (Art. 99, Abs. 1)

Dass die staatliche Aufgabe der „Geldversorgung“ weitgehend von den privaten Banken erledigt wird, halten sie für mit dem Geist der Verfassung unverträglich und streben deshalb an, diese vermeintliche Verfassungslücke durch Einfügung von „Buchgeld“ in den Text zu schliessen. Warum allerdings der Staat den Banken ihre gegenwärtige Praxis der Geldschöpfung gestattet, ist den Geldreformern schleierhaft oder egal. Vor lauter staatsbürgerlicher Empörung darüber, dass eine wichtige öffentliche Aufgabe von Verfassungsrang von privaten Akteuren nach ihren Berechnungen und zu ihrem Vorteil wahrgenommen wird, entgeht ihnen vollständig, dass hier doch keineswegs hinter dem Rücken der zuständigen staatlichen Stellen eine Unterhöhlung eines staatlichen Geldversorgungsmonopols vonstatten geht. Der Staat agiert doch offensichtlich sehr bewusst und gewollt, wenn er die Praxis der Banken, Geld durch Buchgeld zu ersetzen und daraus Kredit zu schöpfen, mit seiner Bankgesetzgebung ins Recht setzt und mit dem Zentralbankkredit garantiert. Auf dem Jour fixe wollen wir klären, sowohl, was es mit der Geldschöpfung der Banken, der Rolle des Kredits und der Kritik der Geldreformer daran auf sich hat.

http://www.unia-jugend-bern.ch/?p=884

 

2 Responses »

  1. Der Beitrag ist voller Fehlinterpretationen und entstellt die Vollgeldreform bis zur Unkenntlichkeit. Für eine sachlich ernstzunehmende Diskussion des gesellschaftsverändernden Potenzials dieser Reform ist er daher völlig ungeeignet. Der eingefügte Kommentar zeigt die Unhaltbarkeit der im Beitrag gemachten sozusagen frei erfundenen Behauptungen auf:

    “Für Depositen der Kunden schreiben die Banken ihnen den entsprechenden Betrag auf ihrem Konto gut, verwandeln so das Geld, über das die Gesellschaft verfügt (?), in ein Zahlungsversprechen, eine Schuld, die sie ihren Kunden gegenüber eingehen.”
    Kurz: Banken verwandeln die Spareinlagen/Depositen in Zahlungsversprechen/Buchgeld, die dann als Zahlungsmittel zirkulieren.
    FALSCH: Depositen werden weder zu Zahlungsversprechen noch zu Zahlungsmitteln; im Gegenteil, sie werden sie stillgelegt = aus dem (Zahlungs-)Verkehr gezogen.
    Das Zahlungsversprechen ist eine Schuld der Banken, die sie ihren Kunden gegenüber eingehen.
    RICHTIG, ABER: Diese Schuld hat nichts mit den Depositen der Kunden zu tun, sondern sie ist die Kehrseite des Zahlungsversprechens, d.h. der Schuld der Kunden, nämlich des Versprechens der Kreditnehmer, den Kredit zu tilgen und so lang Zinsen dafür zu zahlen. Der entscheidende Punkt dabei ist: Das (Rück-)Zahlungsversprechen, die Schuld des Kreditnehmers, ist der Kredit! Er wird nämlich auf der Aktivseite der Bankbilanz als Forderung – nota bene “Kundeneinlage” (!) – gleichzeitig und in gleicher Höhe mit dem (Aus-)Zahlungsversprechen, d.h. der Schuld der Bank, auf der Passivseite eingetragen. In Wahrheit gewährt sich der Kunde also mit seinem Zahlungsversprechen seinen eigenen Kredit. So funktioniert die Geldschöpfung der Banken, und deshalb brauchen sie dafür keine Depositen (Geldschöpfung “aus dem Nichts”).

    “Diese Zahlungsversprechen funktionieren als Geld, indem sie als Zahlungsmittel im Überwei-sungsgeschäft innerhalb und zwischen den Banken zirkulieren, mit dem heutzutage die meisten Zahlungen abgewickelt werden. Umgekehrt räumt die Bank, wenn sie Kredite vergibt, ihren Schuldnern ebenso ein Konto ein, von dem diese ihre Zahlungsverpflichtungen erledigen können. Die Schulden, die der Kreditnehmer macht, organisiert die Bank mit Schulden, die sie ihm gegenüber eingeht: Das Versprechen, bei Bedarf jederzeit bis zur bewilligten Summe zu zahlen.”
    Die Schulden, die der Kreditnehmer macht, organisiert die Bank mit Schulden, die sie ihm gegenüber eingeht.
    GENAU UMGEKEHRT: Die Schuld, das (Aus-)Zahlungsversprechen, das die Bank dem Kreditnehmer abgibt, “organisiert” sie mit der Schuld, dem (Rück-)Zahlungsverspre- chen, das der Kreditnehmer machen muss.
    Anders gesagt: Die Bank verleiht Geld, das sie zum Vornherein gar nicht hat, an jeman- den, der Geld benötigt und sich deshalb verpflichtet, es der Bank im Nachhinein zu be- schaffen – und dafür auch noch Zinsen zu bezahlen. Dabei ist “Geld” nicht gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein Zahlungsversprechen bzw. Sichtguthaben in Form von Buchgeld. Da Verträge einzuhalten sind, hat die Bank den Kreditnehmer im Schwitzkasten, bis er seinen Vertrag erfüllt hat. Sie selber braucht im Regelfall höchstens 10% des zur Verfügung gestellten Guthabens in barem Geld bereitzustellen, weil der Grossteil der Zahlungen in Form von blossen Verbuchungen abgewickelt wird. So läuft die Chose.

    “Dafür, dass die Banken allseitig die Verwendung von barem Geld durch ihre Zahlungsversprechen ersetzen kann, sorgt letztlich der Rückgriff auf die Zahlungsmittel der Nationalbank, die ihnen ihren – staatlich garantierten – Kredit und nach Bedarf Bargeld zur Verfügung stellt.”
    Die Nationalbank ermöglicht den Ersatz von Bargeld durch Zahlungsversprechen.
    FALSCH: Die Kreditgeldschöpfung ist kein “Ersatz” von Bargeld durch ein Zahlungsver- sprechen (Buchgeld). Für ihre Geldschöpfung brauchen die Banken lediglich einen kreditwürdigen (!) Verschuldungswilligen (!). Ein Ersatz von Bargeld durch Buchgeld erfolgt allerdings immer, wenn ein Kunde Bargeld auf die Bank bringt. Dann kriegt er dafür einen Eintrag auf dem Konto, der kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr ist, sondern nur noch ein (Aus-)Zahlungsversprechen der Bank für den Fall, dass der Kunde wieder Bargeld beziehen möchte (der zu 90% nicht eintritt, weil das Zahlungsversprechen so gut wie Geld verwendet werden kann). Der Ersatz von Bargeld durch Zahlungsversprechen hat auch nichts mit dem fraktionalen Reservesystem zu tun.
    Die Nationalbank stellt den Banken – staatlich garantiert – die Kredite zur Verfügung.
    ZWAR bestehen die Kredite der Nationalbank an die Banken aus Zentralbankgeld, das als solches staatlich garantiertes Geld ist, ABER für ihre Kreditvergabe sind die Banken nur auf eine minimale Fraktion an Zentralbankgeld, die Reserven, angewiesen. Daher der Name fraktionales Reservesystem. Da der Mindestreservesatz 2,5% beträgt, können die Banken theoretisch aus einem Reservefranken 40 Giralgeldfranken machen. Nur ist diese Limite eben rein theoretisch. Denn der Vorgang läuft in umgekehrter Reihenfolge ab: Zuerst vergeben die Banken Kredite “aus dem Nichts” und dann “refinanzieren” sie sich zum Reservesatz bei der Nationalbank. Im Gegenzug verlangt diese dafür sogenannte “zentralbankfähige Sicherheiten”.
    Nicht die Nationalbank bestimmt den Umfang und den Zweck der Kreditschöpfung, sondern einzig die Geschäftsbanken – und zwar praktisch ohne Limite oder Kontrolle. Die Kombination von Kreditgeldschöpfung und Investitionslenkung verhilft den Banken zu ihrer absoluten wirtschaftlichen (und politischen!) Macht und verunmöglicht gleichzeitig eine vernünftige Geldmengenkontrolle und Wirtschaftsplanung.

    “Dieses in Fachkreisen ‘fraktionales Reservesystem’ genannte Gesamtkunstwerk der ‘Geldversorgung’ halten die Kritiker für eine der Wurzeln der Wirtschaftskrisen: ‘Es erzeugt überschiessenden Kredit und fördert damit Spekulationsblasen ebenso wie Inflation und die masslose Überschuldung vieler Beteiligter.’ (www.vollgeld.ch) ”
    GENAU

    “Dass die Banken auf der Grundlage der Zentralisation (?) des Geldes der Gesellschaft die Geschäftswelt mit Krediten versorgen, wollen sie (anders als der radikalere Geldreformer Gesell z.B.) ihnen nicht verbieten.”
    FALSCH: Auch Silvio Gesell wollte einzig eine verlässliche Geldmengenkontrolle (Wäh- rungsamt) einführen. Gegen eine marktwirtschaftliche Kreditvergabe hatte er nichts.

    “Das Mittel dafür – eben den Ersatz von Bargeld durch Buchgeld, von barer Zahlung durch ihre Zahlungsversprechen – wollen sie ihnen allerdings nehmen.”
    Das Mittel für die Kreditvergabe der Banken ist der Ersatz von Bargeld durch Buchgeld.
    FALSCH: Das Mittel für die Kreditvergabe ist die Kreditschöpfung (nicht der Ersatz von Bar- durch Buchgeld). Allerdings ist nach einer Vollgeldreform der Ersatz von Bar- durch Buchgeld nicht mehr möglich, weil dann alles Geld Zentralbankgeld und also gesetzliches Zahlungsmittel ist. Die Vollgeldreform beseitigt also auch die (fälschlicherweise dafür gehaltene) Ursache der Misere!

    “Dabei leitet sie das Ideal einer haargenau passenden Geldmenge, die haargenau dem Bedarf der Ge-sellschaft nach Geld entsprechend ausgerechnet ist, so dass Kreditkrisen, scheiternde Spekulationen, Inflation und Überschuldung vermieden werden.”
    Abgesehen davon, dass wohl keine soziale Reform (oder gar Revolution) auf ein Ideal im Sinn einer regulativen Idee verzichten kann, ist auch diese Behauptung FALSCH. Eine haargenau pasenden Geldmenge gibt es nicht und will niemand. Aber die Orientierung an einem realwirt-schaftlichen Entwicklungspotenzial für die Bestimmung der Geldmenge ist für eine vernünftige Wirtschaftsplanung unumgänglich.

    “Dass die Banken auf der Basis des allseitigen Ersatzes von Geld durch Buchgeld den Kredit ausweiten können, dass seine Vergabe nur ihren eigenen Geschäftsberechnungen folgt, halten sie schon für den Grund dafür, dass der Kredit ‘überschiesst’.”
    FALSCH: Gründe für das Überschiessen der Kredite bzw. für die schrankenlose Ausweitung der Geldmengen gibt es viele:
    a) Privilegierung des Kapitals; Profitrechtfertigung
    b) Geld ist Schuld/Kredit und muss “bedient” werden
    c) (Exponentieller) Wachstumszwang als Folge des Schuld-/Kreditgeldes
    d) Unkontrollierbare Geldschöpfung “aus dem Nichts”
    e) Profiterwartungen aufgrund der Konjunkturentwicklung
    f) Shareholder-Profitauftrag der Unternehmen, etc.

    “Zu viel Kredit sehen sie als Grund für sein (?) Scheitern, ihr Ideal lautet auf einen immer passendes Verhältnis von umlaufendem Geld und Wirtschaft, das das Scheitern von Geschäften, Geldentwertung und Überschuldung von vorneherein verhindern soll.”
    FALSCH: Ein Grund für das Scheitern (des Systems) ist zwar einerseits (wenn die Ge- schäfte gut laufen) die zwanghafte Kreditschwemme aber anderseits (ausgerechnet wenn die Geschäfte schlecht laufen) die zwanghafte Kreditklemme – trotz gewaltiger Geld- spritzen! Nicht einfach zu viel Kredit ist das Problem, sondern jenes Prinzip des Mehr- Geld- oder Mehr- Kredit-Machens, das nach dem Platzen der Blase, also wenn es nicht mehr funktioniert, sozusagen als Retorsionsamassnahme zur Kreditverweigerung führt.

    “Diese Harmonie der kapitalistischen Geldwirtschaft herzustellen, ist ihrer Auffassung nach Aufgabe des Staats (bzw. einer neuen unabhängigen Institution namens Monetative), der unparteiisch und nur dem Sachnotwendigen verpflichtet die jeweils benötigte Menge Geldes herstellen, in Verkehr bringen und den dabei entstehenden Gewinn für sich behalten soll, statt dass die privaten Banken sich weiterhin an den auf ihren ‘zusätzlichen’ Kredit zu zahlenden Zinsen bereichern dürfen.”
    FALSCH: Die neue unabhängigen Institution namens Monetative ist gerade nicht der Staat. Sie behält auch gar nichts für sich, schon gar keinen Gewinn, weil sie gar keinen Gewinn machen kann!
    Die Herstellung des Geldes erfolgt nicht als Kredit/Schuld, sondern tilgungs- und zinsfrei. Das heisst die gesamte umlaufende Geldmenge ist nicht mehr mit Schuld und Zins be- lastet.

    “Ihre Sache sehen die Reformer durch die Schweizer Verfassung ins Recht gesetzt, wo steht ‘Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.’ (Art. 99, Abs. 1)
    Dass die staatliche Aufgabe der „Geldversorgung“ weitgehend von den privaten Banken erledigt wird, halten sie für mit dem Geist der Verfassung unverträglich und streben deshalb an, diese vermeintliche Verfassungslücke durch Einfügung von ‘Buchgeld’ in den Text zu schliessen. Warum allerdings der Staat den Banken ihre gegenwärtige Praxis der Geldschöpfung gestattet, ist den Geldreformern schleierhaft oder egal.”
    FALSCHE Unterstellung. Erstens ist der Kern der Vollgeldreform ganz offensichtlich das Verbot der privaten Geldschöpfung. Zweitens kann es dem, der so etwas durchsetzen will, nicht schleierhaft oder egal (gewesen) sein, wie und warum die gegenwärtige Praxis zu- stande gekommen ist.

    “Vor lauter staatsbürgerlicher Empörung darüber, dass eine wichtige öffentliche Aufgabe von Verfassungsrang von privaten Akteuren nach ihren Berechnungen und zu ihrem Vorteil wahrgenommen wird, entgeht ihnen vollständig, dass hier doch keineswegs hinter dem Rücken der zuständigen staatlichen Stellen eine Unterhöhlung eines staatlichen Geldversorgungsmonopols vonstatten geht. Der Staat agiert doch offensichtlich sehr bewusst und gewollt, wenn er die Praxis der Banken, Geld durch Buchgeld zu ersetzen und daraus Kredit zu schöpfen, mit seiner Bankgesetzgebung ins Recht setzt und mit dem Zentralbankkredit garantiert.”
    RICHTIG: Den “Filz” von Staats- und Finanzmacht aufzulösen und eine erweiterte Gewaltenteilung einzuführen, ist gerade der Zweck der Übung! Hingegen ist das Motiv nicht in erster Linie staatsbürgerliche Empörung, sondern die Sorge darüber, was mit unserer Gesellschaft und Umwelt geschieht, wenn das zum Scheitern verurteilte kapitalis- tische System zusammengebrochen sein wird.

    “Auf dem Jour fixe wollen wir klären, sowohl, was es mit der Geldschöpfung der Banken, der Rolle des Kredits und der Kritik der Geldreformer daran auf sich hat.”
    Dass eine solche Klärung auf der Basis der vorstehenden Falschinformationen und Fehlinterpretationen nicht erfolgen kann und auch nicht erfolgt ist, dürfte jedem Leser unmittelbar einleuchten. Schade.

  2. Antwort zum Kommentar: http://www.unia-jugend-bern.ch/?p=884&cpage=1#comment-3743

Leave a Reply